mehrfache fahrlässige Körperverletzung, SVG | Strafgesetzbuch
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Urteil vom 15. September 2020STK 2019 59MitwirkendKantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin,Kantonsrichter lic. iur. Walter Züger, Reto Fedrizzi,Bettina Krienbühl und Pius Schuler,Gerichtsschreiberin lic. iur. Cornelia Spörri-Kesslerund a.o. Gerichtsschreiberin MLaw Gloria Guggenberger.1.A.________,2.B.________,Privatkläger und Berufungsführer,beide vertreten durch Rechtsanwalt C.________,gegen1.Kantonale Staatsanwaltschaft,Postfach 75, Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg, 8836 Bennau,Anklagebehörde und Berufungsgegnerin,vertreten durch Staatsanwalt D.________,2.E.________,Beschuldigter und Berufungsgegner,amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt F.________,betreffendmehrfache fahrlässige Körperverletzung, SVG(Berufung gegen das Urteil des Einzelrichters am Bezirksgericht March vom 18. Juli 2019, SEO 2018 26);-hat die Strafkammer,nachdem sich ergeben:A.Zufolge Einspracheerhebung überwies die Kantonale Staatsanwaltschaft (Anklagebehörde) den gegen E.________ (Beschuldigter) erlassenen Strafbefehl vom 4. September 2018 dem Einzelrichter am Bezirksgericht March als Anklage (U-act. 0.1.005 und 0.1.006; vgl. auch Vi-act. 19). Darin wird dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen (U-act. 0.1.005):E.________ machte sich strafbarder mehrfach fahrlässigen Körperverletzung im Sinne von Art.125 Abs. 1 StGB,begangen dadurch, dass er mehrfachfahrlässig einen Menschen am Körper oder an der Gesundheit schädigte,der fahrlässig groben Verletzung der Verkehrsregeln, namentlich durch Verletzung des Gebotes der besonderen Vorsicht, wenn Anzeichen bestehen, dass sich ein anderer Strassenbenützer nicht richtig verhalten wird, und durch Fahren ohne Licht bei Dunkelheit, im Sinne von
Mitwirkend
Kantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin,Kantonsrichter lic. iur. Walter Züger, Reto Fedrizzi,Bettina Krienbühl und Pius Schuler,Gerichtsschreiberin lic. iur. Cornelia Spörri-Kesslerund a.o. Gerichtsschreiberin MLaw Gloria Guggenberger.
1.A.________,2.B.________,Privatkläger und Berufungsführer,beide vertreten durch Rechtsanwalt C.________,gegen1.Kantonale Staatsanwaltschaft,Postfach 75, Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg, 8836 Bennau,Anklagebehörde und Berufungsgegnerin,vertreten durch Staatsanwalt D.________,2.E.________,Beschuldigter und Berufungsgegner,amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt F.________,
betreffend
mehrfache fahrlässige Körperverletzung, SVG
der mehrfach fahrlässigen Körperverletzung im Sinne von Art.125 Abs. 1 StGB,
der fahrlässig groben Verletzung der Verkehrsregeln, namentlich durch Verletzung des Gebotes der besonderen Vorsicht, wenn Anzeichen bestehen, dass sich ein anderer Strassenbenützer nicht richtig verhalten wird, und durch Fahren ohne Licht bei Dunkelheit, im Sinne von